Gesundheitswesen in Korea

 


AIDS-Kranke in Korea  
Krankenversicherung
  
Krebspatienten in Korea 
Kostenlose Operationsnachbehandlungen
    
Impfprophylaxe in Korea

Wie hoch ist die durchschnittliche Lebenserwartung in Südkorea?
Geburtenzahl in Korea 

Mutterschutzgesetz
 
Schwerbehindertengesetz, Blindenwesen, Blindenbildung
Rollstuhlpatienten in Korea

 

Krankenversicherung 

Wie sind Koreaner gegen Krankheiten und Unfall abgesichert? 
Welche Kosten hat der einzelne zu tragen und wie werden sie abgeführt? 
Wie ist die ärztliche Versorgung, mit welcher Versorgung kann ich als Ausländer bei einer Erkrankung oder einem Unfall rechnen? 
Wie ist das Krankenkassensystem in Korea aufgebaut?

Als allgemeine Charakteristik des koreanischen Gesundheitswesen kann man folgende drei Punkte nennen:

1. der Großteil aller medizinischen Versorgungseinrichtungen liegt in privater Hand.
1996 waren nur 9% aller diesbezüglichen Einrichtungen öffentlich.

2. Westliche Medizin und traditionelle koreanische Medizin existieren nebeneinander.

3. Seit 1989 besteht die Regelung, dass man bei Krankheit zuerst einen Arzt für Allgemeinmedizin aufsuchen sollte, bevor man sich an ein Krankenhaus oder einer Universitätsklinik wendet.
Diese Regelung wird allerdings kaum eingehalten, zum einen weil der Patient sowieso einen Großteil der Kosten selbst tragen muss, zum anderen, weil die großen Krankenhäuser immer noch als fachlich besser und besser ausgestattet gelten als die Privatkassen. Erst langsam macht sich hier ein Umdenken bemerkbar. Das gesamte Gesundheitswesen untersteht dem Ministerium für Gesundheit und Soziales. Das Budget des Ministeriums belief sich in den letzten Jahren in der Regel zwischen 4 bis 4,5% des Gesamthaushalts.

Die Krankenversicherung ist in Korea noch ziemlich jung. Sie wurde erst 1977 eingeführt und war damals nur für etwa 10% der Gesamtbevölkerung verpflichtend. Wie bei allen anderen Sozialversicherungen auch wurden zuerst Beamte und Militärangehörige erfasst. Bis 1980 waren nur 30% der werktätigen Bevölkerung mit ihren Angehörigen in irgendeiner Form versichert. 1998 waren 97% der Bevölkerung krankenversichert und die restliche 3% konnten Unterstützungen für medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.

Das Versicherungssystem gliedert sich im groben in drei Gruppen:
a) Versicherungen für Arbeiter - versichert sind alle Arbeiter in Unternehmen mit mehr als 5 Arbeitnehmern
    der Krankenversicherungsbeitrag liegt bei 3% des Lohns, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils
    die Hälfte zahlen. Der Arbeitnehmerteil wird natürlich sofort direkt vom Lohn abgeführt.
b) eine Versicherung für Beamte des öffentlichen Dienstes, Lehrer an privaten Schulen und
    Hochschulen, Militärangehörige
    Der Krankenkassenbeitrag liegt bei 3,8% von denen 1,65% der Arbeitgeber und 1,65% die Regierung
    übernimmt.
c) Krankenversicherung für Angestellte, Selbstständige in der Stadt und auf dem Land.
    Während bei den Krankenkassen des Typs a und b hauptsächlich das durchschnittliche Monatseinkommen für
    die Beitragsbemessung als Richtwert genommen wird, wird bei c nach den Kriterien Einkommen, Vermögen,
    Familiengröße und Regierungszuschuss berechnet. Bis vor kurzem war man nur an 240 Tagen pro Jahr   
    versichert. Mittlerweile ist das ganze Jahr abgedeckt.

Die Krankenkassen übernehmen in der Regel nicht die vollen Kosten für eine Behandlung, einer Operation oder einen Krankenhausaufenthalt. Grundsätzlich muss der Patient 30 bis 55 % der Kosten selbst tragen. Bei besonderen Kliniken oder Fachärzten  können noch einmal bis zu 30% draufgeschlagen werden. Alles in allem sind also die Basissätze der Krankenkassen vergleichsweise niedrig und sie werden künstlich niedrig gehalten, damit möglichst viele die Krankenversicherung überhaupt in Anspruch nehmen können. Die Sätze für die Behandlungen sind ebenfalls vorgegeben, weshalb sich viele Ärzte beschweren, dass sie beim Normalpatient nicht auf ihre Kosten kommen. Da der Eigenanteil des Patienten bei allen Leistungen vergleichsweise hoch liegt und bis vor kurzem z.B. Untersuchungen mit hochtechnologischen medizinischen Geräten gar nicht getragen wurden, ist die Krankenversicherung in Korea zur billig, Kranksein kann aber ganz schön teuer werden, und das, obwohl die Kosten für einzelne Leistungen wie Röntgen, Ultraschall usw. unter denen in Deutschland liegen. Viele versuchen dieses Manko durch private Zusatzversicherungen wie z.B. gegen Krebs abzudecken. In Korea besteht dann auch nicht der Unterschied zwischen dem Kassenpatienten und dem Privatpatienten, sondern zwischen dem, der sich von vornherein leisten kann zum Spezialisten zu gehen und im Einbettzimmer zu liegen und dem, der sich das nicht leisten kann. Die durchschnittliche Zahl der Ärzte pro 10000 Personen liegt bei 13. In weiter entwickelten Ländern bei 16 bis 20. Die medizinische Versorgung ist natürlich insgesamt in den großen Städten wie Seoul, Pusan, Taechon, Kwangchu oder Taego besser als auf dem Lande. Die Regierung ist jedoch aktiv um die Verbesserung der Situation auf dem Lande bemüht. In den letzen 3 Jahren wurden über 1300 Gesundheitszentren eingerichtet. Ausgebildete Krankenschwestern und Hebammen kümmern sich unter der Aufsicht von Ärzten um Gesundheitsvorsorge und Betreuung der oft zerstreut lebenden Landbevölkerung. Viele junge Ärzte gehen für einige Jahren in die Provinzen und werden dafür vom Militärdienst freigestellt. Wer als Ausländer in Korea krank wird, wird schon allein aufgrund seines Ausländerseins und seines Gaststatus auch auf dem Land bevorzugt und im Rahmen der Möglichkeiten behandelt werden. In Seoul ist es überhaupt kein Problem, in den größeren Krankenhäusern gibt es immer Ärzte und Schwestern die englisch sprechen, zum Teil sind eigene Abteilungen für Ausländer vorhanden. Die neuen Krankenhäuser wie das Samsun-Medical-Center sind mit allerneuester Technologie auf allen Gebieten ausgerüstet. Auch die zahnärztliche ist insgesamt gut und durchaus mit dem westlichen Standart vergleichbar. Insgesamt kann man die medizinische Versorgung in Korea als sehr zufriedenstellend bewerten, man ist fachkompetent, freundlich, die Wartezeiten sind allgemein kurz - besonders für Ausländer. Allerdings sind koreanische Ärzte nicht gerade erklärungsfreudig, aber selbst in diesem Punkt haben Ausländer einen Vorteil. Zudem gibt es für Ausländer noch die AEA, die Asia Emortial Assistence. Dort kann man sich rund um die Uhr nach englischsprechenden Spezialisten und Klinken für besondere Fälle erkundigen. Am einfachsten ist es jedoch, einen koreanischen oder ausländischen Bekannten zu fragen, wenn nicht gerade ein Notfall vorliegt. 

Auf 817 Einwohner kommt in Korea durchschnittlich ein Arzt, wobei natürlich ein Stadt- Landgefälle gegeben ist, das hier aber keine Berücksichtigung findet. Einige Vergleichszahlen dazu:

In Deutschland sind es 298 Einwohner pro Arzt, in Österreich 230, in den Niederlanden 398, in der Schweiz 585 und in Großbritannien 611 - das nur zum Vergleich.

(aus der Hörerecke von Radio Korea International vom 15.04.2000 und 03.06.2000)


 

Wie hoch ist die durchschnittliche Lebenserwartung in Südkorea?

Die durchschnittliche Lebenserwartung in Südkorea lag 1997 bei koreanischen Frauen bei 78,1 Jahren, bei koreanischen Männern 70,6 Jahren. Diese Zahlen dürften weitgehend noch Gültigkeit haben, vielleicht sind es in der Zwischenzeit einige Monate mehr. 

Im Jahre 1960 hatten koreanische Frauen eine Lebenserwartung von 54 Jahren, und Männern von 51 Jahren. Das weißt auf eine enorme Steigerung des Lebenstandart und der medizinischen Versorgung in diesem Zeitraum hin.  

(aus der Hörerecke von Radio Korea International vom 27.05.2000)


 

Geburtenzahl in Korea

Nach dem Stand vom 01. Juli 1999 beträgt die gesamte südkoreanische Bevölkerungszahl 46,8 Millionen. 23, 6 Millionen davon sind männlich und 23,2 Millionen sind weiblich. 46,1% der gesamten Bevölkerung leben in Seoul und Umgebung. Die Geburten- und Sterblichkeitsziffer und auch die Wachstumsrate der Bevölkerung sind rückläufig. 1998 ging die Zahl der Geburten pro 1000 Personen im Jahr zum ersten Mal auf unter 14 zurück. 

(aus der Hörerecke von Radio Korea International vom 08.07.2000 )


 

Impfprophylaxe in Korea

Die zur Zeit in Korea empfohlene Impfprophylaxe richtet sich hauptsächlich gegen Diphtherie, Tetanus,  Masern, Polio, Röteln. Der Impfplan für Kinder stimmt weitgehend mit dem in Deutschland gültigen überein. So bekommen Neugeborene in der ersten Lebenswoche die übliche Impfung gegen Tuberkulose,  ab dem 3. Monat wird 3 mal gegen Diphtherie, Tetanus geimpft ab dem 2. Monat dazu 3 mal gegen Polio. Mit 15 Monaten gibt es die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln. Hinzu kommen noch drei Impfungen gegen virile Hepatitis B. Die Immunisierungsrate gegen die eben genannten Krankheiten liegt nach Schätzungen des Gesundheitsministeriums bei 95%. Vom 3. bis zum 15. Lebensjahr werden zudem die meisten Kinder alle 2 Jahre einmal gegen Enzephalitis (Gehirnhautentzündung) geimpft. Meistens passiert das im schulischen Rahmen. 1994 hat man auf die 2. Rötelnimpfung für junge Mädchen empfehlend eingeführt. 

Bei der Geburt eines Kindes wird der Säugling im Krankenhaus in der Regel gegen Tuberkulose geimpft und bekommt einen Impfpass mit den Daten für weitere Impfungen, an die sich die Eltern zum Wohle ihrer Kinder in der Regel auch halten. Die Schutzimpfungen werden staatlich unterstützt und empfohlen, sind jedoch kein Zwang. Bis 1999 wurden sie im Gesetz definiert als Verantwortung der Regierung und Verantwortung des Volkes. Die derzeit gültige Gesetzesfassung spricht nur noch von einer Verantwortung der Regierung. Trotzdem besteht kein gesetzlich verfolgter Impfzwang und hat auch nie bestanden. Jedoch gibt es nach dem Gesetz von 1999 eine beachtenswerte Neuerung, bislang brauchte man bei der Einschulung eines Kindes kein Impfnachweis erbracht zu werden. Ab dem Jahre 2005 gilt jedoch die Regelung, dass man bei der Einschulung einen Impfnachweis erbringen soll. Damit will man natürlich die Impfbereitschaft in der Bevölkerung erhöhen, auch wenn man nicht geimpfte Kinder nicht vom Schulbesuch ausschließen kann. Die Krankenkassen übernehmen nach Auskunft des Ministeriums für Gesundheit und Soziales die Kosten für die Schutzimpfungen nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit sich anstatt in einem Krankenhaus auf den örtlichen Gesundheitsämtern impfen zu lassen.  Dort betragen die Kosten nur die Hälfte. Seit 1995 kann man zudem rechtlich Entschädigungsansprüche geltend machen, wenn es aufgrund einer Impfung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, bleibenden Behinderungen oder Tod, kommt. Tatsächlich hat es in den letzten Jahren immer wieder Fälle gegeben, in denen hauptsächlich Babys und Kleinkinder infolge einer Impfung gestorben sind. 

Noch einige Daten zur Geschichte der Impfungen in Korea: die ersten Impfungen überhaupt gab es nach Angaben des Gesundheitsministeriums im Jahre 1882, das waren Pockenimpfungen. Die TBC - Impfung wurde 1948 eingeführt und ein Jahr später die DPT - Impfung eingeführt gegen Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Tetanus. 1958 folgte die Polio - Impfung und 1971 die Impfung gegen Enzephalitis. Erst seit 1980 wird gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft und seit 1985 gegen virile Hepatitis B. Seit den frühen 70Jahren hat Korea mit der inländischen Produktion von Impfstoffen begonnen. Seit einigen Jahren treibt man zudem ein Internetsystem für Infektionskrankheiten voran. Damit wird landesweit über die Impfbestimmungen informiert und vor allem können das Auftreten und die Verbreitung bestimmter Infektionskrankheiten auf dieser Weise schneller und effektiver erfasst werden.

( aus der Hörerecke von Radio Korea International vom 09.12.2000 )


Mutterschutzgesetz 

 

Laut der koreanischen Verfassung von 1948 darf kein Bürger aufgrund von Geschlecht, Region oder sozialem Status diskriminiert werden. Es gab und gibt jedoch eine Reihe von Gesetzen, die auf dem patriarchalischen konfuzianischen Traditionen herrühren, die der verfassungsmäßig verankerten Gleichberechtigungen der Frauen widersprechen. Seit den frühen 80Jahren, als das Selbstbewusstsein und die wirtschaftliche Position der koreanischen Frauen im Zuge der Industrialisierung gewachsen sind, haben sich die koreanischen Frauengruppen gezielt um eine Verbesserung ihrer Rechte bemüht. Als Resultat wurde 1987 die Gesetzgebung dahingehend erweitert, dass Frauen weder bei der Einstellung noch bei der Arbeitsvergütung, Beförderung, Rente oder anderen Arbeitsbedingungen benachteiligt werden sollen, und dass der Staat sich für den Mutterschutz einsetzen soll. Die derzeitigen Bedingungen für den Arbeitsschutz und Mutterschutzgesetzes sehen folgendermaßen aus:

Nach Artikel 67, 68 und 69 des Arbeitsrechts gilt: Generell sollen Frauen und Minderjährige unter 18 unabhängig von einer Schwangerschaft keine Nachtarbeit zwischen 22 und 6 Uhr leisten oder an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Mehrarbeit ist nur im Rahmen genau definierter zeitlicher Fristen erlaubt. Natürlich gelten berufsbedingte Ausnahmen. Schwangere dürfen allerdings keine Überstunden leisten. 

Artikel 63 verbietet ebenfalls unabhängig von einer Schwangerschaft die Beschäftigung von Frauen und Minderjährigen in Industriebereichen und an Arbeitsplätzen wo Gesundheit oder Moral gefährdet werden könnten. Sie dürfen z.B. nicht im Bereich von Hochspannungsleitungen arbeiten, mit großen Sägen Holz sägen, während der Arbeit großen Vibrationen ausgesetzt sein, oder ständig Lasten von über 20 Kilo heben. Schwangere dürfen darüber hinaus den Anspruch erheben, für eine leichtere Arbeit als ursprünglich eingesetzt zu werden. 

Artikel 71 und 72 garantieren Schwangeren insgesamt 60 Tage bezahlten Mutterschaftsurlaub. Dabei gilt die Auflage, dass wenigstens 30 Tage davon nach der Entbindung genommen werden müssen. Nach den 60 Tagen stehen der Frau bis zu 10 Monaten Erziehungsurlaub zu, der allerdings nicht bezahlt wird. Während dieser Schutzzeiten herrscht Kündigungsverbot. Übrigens dürfen auch die Väter die 10 Monate Erziehungsurlaub an der Stelle der Mütter nehmen. Auch in diesem Fall wird nicht bezahlt, es darf aber auch nicht gekündigt werden. Der Erziehungsurlaub für die Väter ist erst eine Errungenschaft der letzten Jahre, ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass ein koreanischer Angestellter davon Gebrauch macht und sich wirklich und freiwillig um den Nachwuchs kümmert anstatt um die Karriere. Das widerspricht noch viel stärker als im Westen dem gängigen Männerbild. 

Die monatlichen Vorsorgeuntersuchungen können während der Arbeitszeit erledigt werden. Man kann sogar einen ganzen Tag dafür bezahlt frei nehmen. Das ist nicht weiter verwunderlich, da eine besondere Eigentümlichkeit des koreanischen Arbeitsgesetzes darin besteht, dass jeder Arbeitnehmer unabhängig vom Geschlecht der im vorangegangenen Monat alle vorgeschriebenen Tage gearbeitet hat, im laufenden Monat einen Tag bezahlt frei nehmen kann.  Nimmt er diesen freien Tag nicht wahr, sondern arbeitet, steht ihm für diesen Tag quasi doppelter Lohn zu. 

Es  ist gesetzlich vorgesehen, dass der Arbeitgeber für betriebliche Kindertagesstätten zu sorgen hat und auch Räumlichkeiten zum Stillen vorsehen muss. Für Kinder unter einem Jahr sind 2mal täglich 30 Minuten Stillzeit vorgesehen. Die Stillzeiten sind übrigens ausdrücklich unabhängig davon zu gewähren ob die Mutter verheiratet ist oder nicht. In Korea ist dieser Punkt so wichtig, da er einer gesonderten gesetzlichen Erwähnung bedarf. Die Einrichtung von Kindertagesstätten und Stillräumen trifft nur für entsprechend große Unternehmen zu, und da drängt sich mir gleich die Frage auf, wie denn das in der Praxis aussieht z.B. bei KBS.

Gibt es bei KBS Kindertagesstätten und gibt es ausreichend Plätze? Gibt es auch Stillräume und Mütter, die dieses Angebot wahrnehmen, denn meiner ( Frau Stern-Ko) Erfahrung nach sind koreanische Mütter in puncto Stillen weit zurückhaltender als etwa Deutsche?

Die Kindertagesstätte bei KBS wurde erst 1993 eingerichtet. Das geschah zunächst auf Initiative der Gewerkschaft und interessierter Angestellter, meistens natürlich Frauen. In der Anfangszeit wurde die Tagesstätte auch von der Gewerkschaft betrieben und zwar in Zusammenarbeit mit einer Universität. Mittlerweile hat KBS die Leitung übernommen. Die Kindertagesstätte bietet lediglich an die 30 Plätze, was längst nicht ausreicht. Fünf Betreuerinnen stehen zur Verfügung. KBS ist theoretisch schon bereit den Forderungen der Angestellten nach mehr Plätzen und größeren Räumlichkeiten nachzukommen. Es ist jedoch nicht einfach in der Nähe des Funkhauses entsprechende Räumlichkeiten zu finden. Zur Zeit fehlt es an geeigneten Stillräumen, auch wenn das Gesetz es so vorsieht. es gibt aber andererseits auch kaum Mütter, die das Stillangebot während der Arbeitszeit wahrnehmen wollen. Meine Tochter (von Frau Chung Soo-Han) in der Kindertagesstätte betreut. 

Im übrigen steht jeder Frau gesetzlich ein Tag bezahlter Menstruationsurlaub pro Monat zu. Dieser Punkt ist etwas umstritten, wurde aber vom Gesetzgeber ausdrücklich mit der Begründung beibehalten, dass koreanische Frauen oft schlechten Arbeitsbedingungen in Bezug auf Schwere und Dauer der Arbeit ausgesetzt sind. Die gesetzlichen Bestimmungen sind in Korea also vergleichsweise fortgeschritten aber noch nicht so großzügig wie in Deutschland. Mutterschaftsgeld oder Haushaltshilfen von der Krankenkasse gibt es in Korea nicht. Die koreanischen Kassen bezahlen noch nicht einmal die Vorsorgeuntersuchungen oder die Entbindung voll. Auch Kindergeld ist in Korea ein Fremdwort. Finanzielle Anreize fürs Kinderkriegen bedarf es in Korea erst einmal noch nicht. Dafür wirkt der Konfuzianismus noch zu stark, der das Kinderkriegen in den Rang einer Pflicht gegenüber den Eltern und Ahnen erhebt. 

( aus der Hörerecke von Radio Korea International vom 03.02.2001 )

 


Schwerbehindertengesetz, Blindenwesen, Blindenbildung

Das Behindertengesetz, das gleichzeitig auch das Schwerbehinderung umfasst, ist 150 Seiten dick und wie alle Gesetze in Korea in chinesischen Schriftzeichen abgefasst. Das Gesetz wurde am 5. Juni 1981 erlassen und beschäftigt sich mir der Definition von Behinderung, die Verpflichtung von Staat und Familie gegenüber dem Behinderten, den gesetzlichen Bestimmungen der beruflichen Bildung, der medizinischen Versorgung, der Rehabilitation, den kulturellen Veranstaltungen und Einrichtungen für Behinderte, den Vergünstigungen z.B. bei Beantragung von Krediten oder der Nutzung öffentlichen Einrichtungen, usw. und so fort. In den letzten Jahren ist die Problematik von Behinderten aktiv von den Medien in das Licht der Öffentlichkeit gerückt worden. Bis noch vor 10, 15 Jahren hat man Behinderte eher als Schandfleck im Haus versteckt, da sie anders waren und quasi nicht der Norm entsprachen. Mittlerweile ist man bemüht, sie bei sportlichen und kulturellen Veranstaltungen aktiv mit einzubeziehen, sie in den Schulen und in die Gesellschaft zu integrieren und generell eine Bewusstseinsveränderung in der Bevölkerung beizuführen. Nach Auskunft des Arbeitsministeriums sind gut dreißig Prozent der Behinderten im erwerbsfähigen Alter arbeitslos. Gesetzlich seit 1991 alle Firmen mit mehr als dreihundert Mitarbeiter verpflichtet, zwei Prozent ihrer Stellen mit Behinderten zu besetzen. Diesen Auflagen kommt man jedoch kaum nach. Selbst von den achtundvierzig zentralen Regierungsstellen erfüllen gerade einmal zwölf diese Auflagen voll, oder sogar darüber hinaus. Darunter das Sekretariat des Präsidenten und das Arbeitsministerium. In der Privatwirtschaft sieht die Lage noch krasser aus, diese Gruppe erfüllt ihre Behindertenanstellungsquote unter 1%.

Zum Blindenwesen in Korea:

Landesweit gibt es in Korea 129 Schulen für körperlich und geistig behinderte, darunter 12 Schulen nur für sehbehinderte. Der Besuch dieser Schulen ist bis zum Abschluss der Oberschule kostenlos. Auch Mittagessen, Lehrmaterial und Schulbusse sind frei. 1999 etwa haben 150 Sehbehinderte die Sonderoberstufe absolviert. 15 davon sind auf eine normale Fachhochschule oder Universität weitergegangen, die allerdings dann aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss. Alle Oberschulabsolventen haben eine Lizenz als Masseur oder als Masseurin bekommen, da sich die Blinden in Korea aus langer Tradition hauptsächlich auf diesen Bereich spezialisieren. Nach der Oberschule kann ebenfalls ein bis drei Jahre an einem Berufsbildungsprogramm "Massage" teilnehmen und seine Kenntnisse vertiefen. Nach Auskunft des koreanischen Sehbehindertenverbandes sind in Korea 42272 sehbehinderte beim Gesundheitsministerium registriert. Sie sind hauptsächlich auf drei Berufsgruppen konzentriert, Masseure, Akkupunkteure und Wahrsager. Einige arbeiten auch als Lehrer in Sonderschulen, bei Sozialeinrichtungen, in der Bücherproduktion für Sehbehinderte oder als Musiker und Religionslehrer. Zu den staatlichen Maßnahmen für Sehbehinderte gehören z.B. eine kostenlose Armbanduhr mit einer Zeitangabe in Sprache, Vergünstigungen bei medizinischen Untersuchungen und ein Vorzugsrecht bei Einzug in staatlich subventionierten Wohnungen. Darüber hinaus gibt es Service Center für Blinde, die den Blinden bei allen Aufgaben des Alltags helfen, die sie nicht alleine erledigen können und auch Transportmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Diese Dienstleistungen sind kostenlos für sozial schwach gestellte Sehbehinderte, besser gestellte zahlen nur die Realkosten. 

In unseren Sendungen hatten wir auch schon einmal über Projekte zur Ausbildung von Blindenhunden berichtet, die in den letzten Jahren unter anderem unter der Schirmherrschaft von Samsun angelaufen sind. All das gehört in den Gesamtrahmen der Bemühungen, der gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber von Behinderten nachzukommen.   

(O-Ton RKI bei der Hörerecke vom 13.05.2000)


Rollstuhlpatienten in Korea

 

Nach Auskunft des koreanischen Ministeriums für Gesundheit und Soziales sind derzeit 860.000 Behinderte registriert. Die Dunkelziffer dürfte höher liegen. Davon leiden 560000 an einer Behinderung der Gliedmassen. 20% davon also etwa 100000 sind schwerstbehindert und auf den Rollstuhl angewiesen. Wie viel Prozent davon wiederum querschnittgelähmt sind, wird in der Statistik nicht extra erfasst. 

Korea als barrierefreies Land für Rollstuhlfahrer zu bezeichnen ist sicherlich etwas zu hoch gegriffen, am weitesten ist diesbezüglich wie in auf den meisten anderen Gebieten auch, die Entwicklung in der Hauptstadt Seoul fortgeschritten. Von den 311 U-Bahnstationen des Landes sind zur Zeit 137 mit Einrichtungen für Rollstuhlfahrer ausgestattet, sprich mit entsprechenden Rampen, Aufzügen und Toiletten. Außerdem sollen 74,7% aller öffentlichen Gebäuden der Stadt rollstuhlfahrerfreundlich sein, d.h. es soll entsprechende Parkplätze, Aufzüge, sanitäre Einrichtungen usw. für Rollstuhlfahrer geben. Seit August 1994 hat die koreanisch Bahn Extrawagen für Behinderte eingerichtet. 

Nach Angaben des nationalen Instituts für Rehabilitation gibt es landesweit 15 Rehabilitationszentren, die sich auch mit der Rehabilitation von Querschnittsgelähmten befassen. Diese Zentren sind entweder staatlich oder privat und werden von der Regierung unterstützt. Daneben unterhalten auch die meisten Krankenhäuser eigene Rehabilitationsabteilungen. Nach Aussage des verantwortlichen des nationalen Instituts für Rehabilitation entspricht der koreanische Stand für Rehabilitation allgemein und auch im Falle von Querschnittslähmungen weitestgehend dem der Industrieländer. Auch die Behandlungsmethoden sind entsprechend, d.h. man arbeitet mit entsprechenden Bewegungsübungen, Elektroschocks, etc. Zumindest im Bereich der westlichen Schulmedizin konnte man über die bekannten Behandlungsmethoden hinaus keine spezifisch koreanische nennen. 

( aus der Hörerecke von Radio Korea International vom 11.11.2000 )


HIV - Infizierte in Korea

 

Der 5. Juni 1981 ist der Tag an dem erstmals von der Pest des 20. Jahrhunderts - AIDS - berichtet wurde. 20 Jahre sind schon vergangen und immer noch gibt es keine Heilung dafür. Seit der Veröffentlichung der Zahl der AIDS-Opfer im Jahr 1981 von Amerika, gab es bisher 21 Millionen die an AIDS gestorben sind. In der ganzen Welt sind ca. 36 Millionen vom HIV-Virus infiziert. In Korea wurde im Jahr 1985 der erste HIV-Fall bekannt. Seit dem beträgt die Zahl der HIV-Kranken nach offiziellen Angaben 1350. 87% davon, als 1180 sind Männer. Nach der Altersgruppe machen die 20er und 30er 65% aus. Bereits 302 sind an AIDS gestorben. Bisher sind Infektionsketten von 1152 HIV-Kranken bekannt. 96% haben sich durch Geschlechtsverkehr an HIV infiziert. 498 durch sexuelle Kontakte mit Koreanerinnen, 315 durch homosexuelle Beziehungen und 297 durch Beziehungen mit ausländischen Frauen. Durch Bluttransfusionen wurden 38 Menschen mit dem HIV-Virus infiziert. Was in den Zeiten vor Mitte der 90er Jahre vorkam, als man nachlässig mit der Bluttransfusion umgegangen war. Wenn der Virus anfängt sich im Körper auszubreiten, kann man maximal noch 20 Monate leben. Nur durch die Cocktail-Therapie, bei der man 3 Medikamente nimmt, die die Ausbreitung von HIV-Viren im Körper aufhält, kann das Leben ein wenig verlängert werden. Im Januar 1987 war das HIV eines AIDS-Kranken zum ersten Mal auf einen Kranken übertragen, der letztlich an AIDS starb. Im Februar 1988 sogar wurde bestätigt, dass ein Ehepaar HIV-infiziert war. Im Dezember 1989 wurde das HIV erstmals durch Bluttransfusion auf einen Kranken übertragen. Im März 1995 hat eine AIDS-Kranke während der Schwangerschaft das HIV-Virus auf ihr Kind direkt übertragen. Die Zahl der AIDS-Kranken erhöht sich seit den 90er Jahren drastisch. Mit der steigenden Tendenz hat sie allein im Jahr 1995 die Marke von 100 überschritten. Im vergangen Jahr hatte sie 219 zu verzeichnen.  Im ersten Quartal dieses Jahres wurden schon 70 HIV-Infizierte bestätigt. Die Zahl lag im selben Zeitraum 1990 bei 42 und 2000 bei 59. Mit Japan gehört Korea zu den Staaten die die niedrigste HIV-Infektionsrate aufweisen. Da das HIV meist erst 10 Jahren nach der Infektion aktiv wird, haben die Infizierten keine Ahnung von der Infektion. Schlimmer ist, dass die Infizierten über ihre Krankheit schweigen, daher wird seit langem vermutet, dass die Zahl der Infizierten 10 mal so hoch ist wie die offiziell erfasste Zahl. Dazu meinte der Referent der nationalen Gesundheitsbehörde Yu Kwan-Ju, dass die eigentliche Zahl der Infizierten in anderen Ländern  der Welt 3 oder 5fach so hoch wäre wie die offiziell bezifferte Zahl. Seit der Feststellung des ersten HIV-Infizierten werde in Korea die HIV-Infektion mit dem entsprechenden Sondergesetz ständig überwacht. Die gesamten Behandlungskosten für AIDS-Kranke werde von der Regierung getragen. 

( aus der Magazinsendung "Kreuz und quer durch Korea" von Radio Korea International am 06.06.2001 )


 

Kostenlose Operationsnachbehandlungen

Rückrufaktionen und lebenslange Garantie, dieses Motto das üblich von Elektrowarenhersteller und Versicherungen angeführt wird, wird nun auch von Kliniken ausgerufen. Kliniken verstehen die Nachbehandlungen nach einer Operation als Überlebensstrategie, an deren Spitze Dermatologen und Schönheitschirurgen stehen. Die repräsentativste Nachbehandlung erfolgt, wenn nach einer Operation für Körperhaarentfernung die Haare wieder wachsen.  Die Operation soll die ungewünschten Körperhaare für immer entfernen aber es kommt ab und zu mal vor, dass die Haare dennoch wieder nachwachsen. Daher gibt es immer mehr Kliniken, die in einem solchen Fall die Haare ohne zusätzliche Kosten wieder entfernen. Anfangs betrug die Garantiezeit 5 oder 10 Jahre, aber da die Konkurrenz unter den Ärzten immer stärker wurde, erweiterte sich die Garantie auf lebenslang. Anders als die Haarentfernung ist es problematischer bei Schönheitsoperationen. Auch wenn der Patient protestiert dass ihm das Operationsergebnis nicht gefällt, wird es meist vom Arzt nicht akzeptiert. Der Konflikt zwischen dem Arzt und dem Patienten ist daher am häufigsten bei Schönheitsoperationen. Daher beruhigen die meisten Ärzte vor der Operation die Patienten mit den Worten, dass die Operation gut gelungen ist und man schön aussieht, bevor die Patienten anfangen zu protestieren. Aber in letzter Zeit sind die Rückrufaktionen für die Nachbehandlung oft bei der Schönheitsoperation eingeführt. Ein Seouler Schönheitschirurg führt eine Rückrufaktion unter seinen Patienten durch, die in den letzten 6 Jahren in seiner Klinik operiert wurden. Dies stieß auf gute Resonanz und führte damit die Welle für Rückrufaktionen unter den Schönheitschirurgen herbei. Diese Klinik plant bis Ende November gratis Nachbehandlungen vorzunehmen. Bei einer Schönheitsoperation soll die nachbehandelnde Operation um das 1,5- oder 2fache teurer als die erste Operation sein. Für die Kliniken sind solche Strategien ein Wettbewerb ums Überleben, aber aus der Sicht der Kunden sind solche Aktionen nur zu begrüßen.  

 

( aus der Magazinsendung "Kreuz und quer durch Korea" von Radio Korea International vom 18.09.2001 )


 

Krebspatienten in Korea

 

Im Jahr 2001 ist eine von vier Personen an Krebs gestorben. Dies ergab sich aus einer Untersuchung des statistischen Amtes über Sterbeursachen im vergangenen Jahr. Krebs als eine Sterbeursache ist in den letzten etwa 10 Jahren immer häufiger geworden. 1991 waren es 105,2, im Jahre 2000 122,1 und im vergangenen Jahr 123,5 Personen, die an Krebs verstorben sind. Das statistische Amt hat im Ergebnis der Sterbeursachen für 2001 bekannt gegeben, dass von den 243000 Personen, die im vergangenen Jahr gestorben sind, 59000 an Krebs gestorben sind. Dies sind insgesamt 24,4%. Dies bedeutet, dass jeden Tag 162 Personen an Krebs starben. Zu den weiteren Todesursachen nach Krebs, die eine hohe Sterberate verursachen, gehören außerdem Gehirnblutungen, Erkrankung der Gehirnnerven, Arterienverkalkung, Herzerkrankungen, Diabetes und Verkehrsunfälle. Im Vergleich zum Vorjahr liegt Krebs als häufigste Todesursache weiterhin an erster Stelle. Diabetes, das 1991 an siebter Stelle lag, ist als viertgrößte Sterbeursache aufgestiegen. Selbstmord ist von Rang 10 auf Rang 8 aufgestiegen. Erkrankungen, die durch zu hohen Blutdruck verursacht werden, so wie Verkehrsunfälle sind mit jeweils Rang 9 und Rang 6 um jeweils 3 und 2 Ränge gefallen. Unter den Krebserkrankungen hat Lungenkrebs im Jahre 2000 den Magenkrebs überholt und liegt an erster Stelle der häufigsten Krebserkrankungen, die in Korea zum Tode führen. An der gesamten Anzahl der Krebstoten nimmt der Lungenkrebs mit 20,3% ein. Es folgen dann Magenkrebs mit 19,4% und Leberkrebs mit 17,3%. Nach alter gesehen ist die durch Krebs verursachte Sterberate bei den Männern in den 40ern 3mal so hoch wie die Sterberate der gleichaltrigen Frauen. Die durch Erkrankungen an der Leber verursachten Todesfälle sind bei den Männern sogar um das 9fache höher als bei den Frauen. 

 
Vier von zehn Krebskranken in Patienten leben länger als fünf Jahre. Die durchschnittliche Lebensdauer nach der Krebsdiagnose liegt bei Leberkrebspatienten im Durchschnitt bei fünf Monaten, bei Lungenkrebspatienten bei sieben Monaten und bei Magenkrebspatienten bei 26 Monaten. Die mehr als fünfjährige Lebensdauer ist bei Bauchspeicheldrüsenkrebspatienten mit 8,4% am niedrigsten. Das Gesundheitsministerium und das staatliche Krebszentrum haben den Koeffizienten der länger als fünfjährigen Lebensdauer von koreanischen Krebspatienten analysiert und das Ergebnis vergangene Woche veröffentlicht. Das heißt, es wurde untersucht, wie viele der Krebspatienten über fünf Jahre leben. Da in der Medizin ein Krebspatient als geheilt erklärt wird, wenn er nach der Krebsdiagnose über fünf Jahre weiter lebt, bedeutet dies auch, dass untersucht wurde, wie viele der Krebspatienten im Durchschnitt vom Krebs geheilt werden konnten. Den Untersuchungen der Zentrale zur Registrierung der Krebspatienten zufolge überleben 41,4% der Krebspatienten. Am höchsten ist die Überlebensrate der Schilddrüsenkrebspatienten mit 93,3%. Es folgen Brustkrebs mit 77,5%, Gebärmutterkrebs mit 76,4%, Harnblasenkrebs mit 67,6%, Dickdarmkrebs mit 54,8%, Magenkrebs mit 43,9%. Die Überlebensrate der weiblichen Krebspatienten ist mit 53,2% um das 1,6fache höher als die Überlebensrate der männlichen Krebspatienten, die bei 32,6% liegt. Am niedrigsten ist die länger als fünfjährige Überlebensrate der Patienten, die an Bauchspeicheldrüsenkrebs leiden, mit 8,4%. Niedrig ist auch die Überlebensrate der Leberkrebspatienten mit 10,5%, und die der Lungenkrebspatienten mit 11,4%. Die Überlebensrate der Leukämiepatienten beträgt 28,7%. 
Die über fünfjährige Überlebensrate der koreanischen Krebspatienten liegt auf einem ähnlichen Niveau wie die Überlebensrate der japanischen Krebspatienten. Im Vergleich zu den USA, wo die durchschnittliche Überlebensrate bei 62,1% liegt, ist die der koreanischen Krebspatienten allerdings etwas niedriger. Die Überlebensrate der Krebspatienten, die an Magenkrebs, Leberkrebs und Gebärmutterkrebs erkrankt sind, liegt allerdings mit 5 bis 21% höher als die Überlebensrate der Patienten in den USA, die an derselben Krebsart leiden. Obwohl die Anzahl der Lungenkrebspatienten neuerdings stark ansteigt, liegt die durchschnittliche Überlebensrate der Lungenkrebskranken bei nur 11,4%. Park Jae- Kab, Leiter des staatlichen Krebszentrums erklärt, dass die Impfung gegen Hepatitis durchgreifend durchgeführt werden müsse, um Leberkrebs vorzubeugen, dessen Überlebensrate bei niedrigen 10% liegt.

 

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